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   VGH Bayern, 25.10.1999 - 26 CS 99.2222   

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VGH Bayern, 25.10.1999 - 26 CS 99.2222 (https://dejure.org/1999,4300)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.1999 - 26 CS 99.2222 (https://dejure.org/1999,4300)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 1999 - 26 CS 99.2222 (https://dejure.org/1999,4300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 2 Abs. 2 § 36 Abs. 1 S. 1
    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch einer Gemeinde und interkommunales Abwägungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 365
  • BayVBl 2000, 152
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.1999 - 26 CS 99.2222
    »Ein - aus § 2 Abs. 2 BauGB folgendes - Abwehrrecht einer Nachbargemeinde gegen die Genehmigung eines einzelnen Vorhabens kommt nicht nur in Betracht, wenn die Gemeinde, in deren Gebiet das Vorhaben durchgeführt werden soll, durch Mitwirkung gemäß § 36 Abs. 1 S 1 BauGB an einer für die Berücksichtigung der Belange der Nachbargemeinde offenen Ermessensentscheidung (gemäß § 31 Abs. 1 oder 2 BauGB ) "die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt hat" (BVerwG vom 11.2.1993 DVBl 1993, 658 ), sondern auch dann, wenn das Vorhaben zwar nur aufgrund einer solchen Entscheidung hätte genehmigt werden dürfen, die Entscheidung oder die Mitwirkung der Gemeinde an ihr aber unterblieben ist.«.

    Selbst wenn die Befürchtungen der Antragstellerin insoweit berechtigt wären, wäre sie somit nicht in eigenen Rechten verletzt (siehe auch BVerwG vom 11.2.1993 DVBl 1993, 658 , wonach sich eine Stadt, der das Raumordnungsrecht die Stellung eines Mittelzentrums zuweist, unter Berufung hierauf nicht erfolgreich dagegen zur Wehr setzen kann, dass in einer benachbarten Gemeinde, der keine zentralörtliche Funktion zukommt, ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb zugelassen wird).

    Das -- an sich auf die Bauleitplanung bezogene -- Recht auf zwischengemeindliche Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB schließlich kann einer Nachbargemeinde zwar auch ein Abwehrrecht gegen ein einzelnes Vorhaben geben (BVerwG vom 11.2.1993 a.a.O.).

    Der Antragsgegner hat sinngemäß die -- vom Bundesverwaltungsgericht (U. vom 11.2.1993 a.a.O.) bislang verneinte -- Frage angesprochen, ob ein Abwehrrecht gegen ein einzelnes Vorhaben analog § 2 Abs. 2 BauGB auch gegeben sein kann, wenn die nach § 34 BauGB oder den Festsetzungen eines Bebauungsplanes (ohne Zulassung einer Ausnahme oder Erteilung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 und 2 BauGB ) gegebene Rechtslage ein Vorhaben ermöglicht, das sich -- etwa infolge geänderter Verhältnisse -- auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung einer benachbarten Gemeinde nachhaltig negativ auswirkt.

    Geklärt ist, dass eine Verletzung der Planungshoheit der Nachbargemeinde jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung des strittigen Vorhabens durch eine nicht abgestimmte Bauleitplanung geschaffen wurden oder die Gemeinde, in deren Gebiet das Vorhaben durchgeführt werden soll, "auf andere Weise die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt hat" (BVerwG vom 11.2.1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.1999 - 26 CS 99.2222
    Es ist nicht anzunehmen, dass das Vorhaben "unmittelbare (negative) Auswirkungen gewichtiger Art" (BVerwG vom 15.12.1989 E 84, 205 = DVBl 1990, 427 und vom 9.1.1995 BayVBl 1995, 440) auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und damit die Planungshoheit der Antragstellerin haben wird.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.1999 - 26 CS 99.2222
    So wie es für diese Fallgestaltung anerkannt ist, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten des Nachbarn nicht davon abhängen, ob die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen (mit der gemäß § 31 Abs. 2 BauGB gebotenen Würdigung nachbarlicher Belange) erteilt wurde oder nicht (BVerwG vom 6.10.1989 BayVBl 1990, 154 ), sondern dass es letztlich nur darauf ankommt, ob die nachbarlichen Belange gewahrt sind (zu letzterem vgl. auch BVerwG v. 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8 ), kann es aus dem Blickwinkel einer möglichen Verletzung des Rechts auf zwischengemeindliche Abstimmung letztlich nur entscheidend sein, ob das Vorhaben gewichtige negative Auswirkungen auf die Nachbargemeinde hat oder nicht.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.1999 - 26 CS 99.2222
    So wie es für diese Fallgestaltung anerkannt ist, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten des Nachbarn nicht davon abhängen, ob die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen (mit der gemäß § 31 Abs. 2 BauGB gebotenen Würdigung nachbarlicher Belange) erteilt wurde oder nicht (BVerwG vom 6.10.1989 BayVBl 1990, 154 ), sondern dass es letztlich nur darauf ankommt, ob die nachbarlichen Belange gewahrt sind (zu letzterem vgl. auch BVerwG v. 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8 ), kann es aus dem Blickwinkel einer möglichen Verletzung des Rechts auf zwischengemeindliche Abstimmung letztlich nur entscheidend sein, ob das Vorhaben gewichtige negative Auswirkungen auf die Nachbargemeinde hat oder nicht.
  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.1999 - 26 CS 99.2222
    Es ist nicht anzunehmen, dass das Vorhaben "unmittelbare (negative) Auswirkungen gewichtiger Art" (BVerwG vom 15.12.1989 E 84, 205 = DVBl 1990, 427 und vom 9.1.1995 BayVBl 1995, 440) auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und damit die Planungshoheit der Antragstellerin haben wird.
  • OVG Berlin, 17.03.1999 - 2 S 6.98

    Ist ein Multiplex-Kino in einer durch Kerngebiets- und Wohnnutzung geprägten

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.1999 - 26 CS 99.2222
    Auch wenn letzteres der Fall sein sollte (was (u.a.) OVG Berlin vom 17.3.1999 BauR 1999, 1004 und OVG RhPf vom 17.6.1999 BauR 1999, 1010 annehmen), wäre nämlich nach dem vorstehend Dargelegten einerseits die Möglichkeit einer Verletzung des Rechts der Antragstellerin auf zwischengemeindliche Abstimmung nicht etwa schon deswegen von vorneherein zu verneinen, weil die in diesem Fall erforderliche Befreiung nicht erteilt wurde und eine Mitwirkung der Stadt H... an der Zulassung des Vorhabens schon aus diesem Grunde nicht stattgefunden hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1999 - 8 A 10447/99

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Großkinos in einem Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.1999 - 26 CS 99.2222
    Auch wenn letzteres der Fall sein sollte (was (u.a.) OVG Berlin vom 17.3.1999 BauR 1999, 1004 und OVG RhPf vom 17.6.1999 BauR 1999, 1010 annehmen), wäre nämlich nach dem vorstehend Dargelegten einerseits die Möglichkeit einer Verletzung des Rechts der Antragstellerin auf zwischengemeindliche Abstimmung nicht etwa schon deswegen von vorneherein zu verneinen, weil die in diesem Fall erforderliche Befreiung nicht erteilt wurde und eine Mitwirkung der Stadt H... an der Zulassung des Vorhabens schon aus diesem Grunde nicht stattgefunden hat.
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem

    Zwar werden Großkinos (insbesondere sog. Multiplex-Kinos) in der Rechtsprechung durchwegs als (kerngebietstypische) Vergnügungsstätten behandelt (vgl. OVG RP vom 1.6.1999 BauR 1999, 1010 : 2000 Sitzplätze; SächsOVG vom 5.9.1995 Az. 1 S 186/95: 2.200 Sitzpätze; OVG Berlin vom 17.3.1999 BauR 1999, 1004: 1.800 Sitzplätze; BayVGH vom 25.10.1999 Az. 26 CS 99.2222: tendenziell kerngebietstypische Vergnügungsstätte; VG Karlsruhe vom 9.7.1999 VBlBW 2000, 233: knapp 3.000 Sitzplätze; VG Gera vom 8.10.1998 Az. 4 K 212/98 GE: 2.150 Sitzplätze); sie sind mit dem hier gegebenen Fall eines "kleinen Kinocenters" (mit knapp 400 Sitzplätzen und einer gemischten Programmstruktur) jedoch nicht ohne weiteres vergleichbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1049/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 = BRS 65 Nr. 10 = juris Rn. 21 (zur Zulassung eines Vorhabens ohne förmliche Planung), vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 -, BRS 55 Nr. 174 = juris Rn. 26, und vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = BRS 50 Nr. 193 = juris Rn. 31 und 35; OVG NRW, Beschlüsse vom 31. Januar 2000 - 10 B 959/99 -, BRS 63 Nr. 67 = juris Rn. 11, und vom 5. Juli 1999 - 10 B 329/99 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschlüsse vom 30. November 2005 - 1 ME 172/05 -, BRS 69 Nr. 177 = juris Rn. 31, und vom 21. September 2005 - 9 ME 9/04 -, NVwZ-RR 2006, 453 = juris Rn. 42; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 26 CS 99.2222 -, BRS 62 Nr. 65 = juris Rn. 19; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, 11. Auflage 2009, § 2 Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1037/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

    - 10 B 959/99 -, BRS 63 Nr. 67 = juris Rn. 11, und vom 5. Juli 1999 - 10 B 329/99 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschlüsse vom 30. November 2005 - 1 ME 172/05 -, BRS 69 Nr. 177 = juris Rn. 31, und vom 21. September 2005 - 9 ME 9/04 -, NVwZ-RR 2006, 453 = juris Rn. 42; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 26 CS 99.2222 -, BRS 62 Nr. 65 = juris Rn. 19; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, 11. Auflage 2009, § 2 Rn. 23.
  • VG Stuttgart, 21.10.2020 - 15 K 10385/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entfaltet das interkommunale Abstimmungsgebot auch in Verfahren, in denen die Nachbargemeinde gegen eine Einzelgenehmigung vorgeht, Rechtswirkung, wenn die Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung des § 2 Abs. 2 BauGB einen Zulassungsanspruch verschafft hat, indem sie durch einen nicht abgestimmten Bauleitplan oder im Falle des Fehlens eines solchen auf andere zurechenbare Weise die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt hat (BVerwG, Urteile vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, juris Rn. 29 und vom 11.02.1993 - 4 C 15.92 -, juris Rn. 26 = NVwZ 1994, 285 [288]; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.12.2010 - 3 S 2190/10 -, juris Rn. 3 und vom 13.04.2016 - 3 S 337/16 -, NVwZ-RR 2016, 673 [673], Urteil vom 07.11.2017 - 5 S 1003/16 -, juris Rn. 49; BayVGH, Beschlüsse vom 25.10.1999 - 26 CS 99.2222 -, juris Rn. 20 = BeckRA 2005, 25960 und vom 25.04.2002 - 2 CS 02.121 -, juris Rn. 9; Thüringer OVG, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, juris Rn. 44; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, juris Rn. 31 = NVwZ-RR 2007, 7 [9]).
  • OVG Brandenburg, 26.03.2001 - 3 B 113/00

    Zulassung der Beschwerde einer Gemeinde; Vorläufiger Rechtsschutz über das

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  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 15 ZB 09.1169

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Abwehrzaun gegen Schwarzwild auf

    Bei Außenbereichsvorhaben ist dieses Planungserfordernis im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB als nicht benannter öffentlicher Belang zu beachten (BVerwG vom 1.8.2002 a.a.O.; BayVGH vom 25.10.1999 BayVBl 2000, 152).

    Ein Vorhaben bedarf der planerischen Steuerung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts immer dann, wenn von ihm unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf das benachbarte Gemeindegebiet ausgehen (BVerwG vom 1.8.2002 a.a.O.; vom 15.12.1989 a.a.O.; BayVGH vom 25.10.1999 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04

    Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot durch die Erweiterung eines

    Es spricht demnach Überwiegendes dafür, dass Ziffer C 1.6.03 Satz 6 der Verordnung über das Landes - Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil II (LROP II) in der Fassung vom 28.11.2002 (Nds. GVBl. 2002, 739) allein der Umsetzung des Zentrale - Orte - Prinzips als eines der Landesplanung eigenen überörtlichen Belangs dienen könnte, der mit den Mitteln des Landesplanungsrechts geschützt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.8.1995 - 4 B 86/95 - NVwZ-RR 1996, 67 = Buchholz 406.13 § 6a ROG Nr. 1; Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.10.1999 - 26 C 99.2222 - BauR 2000, 365, 366; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.2.1987 - 5 S 2472/86 - NVwZ 1987, 1088; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.1.1999 - 8 B 12650/98.OVG - GewArch 1999, 213; a. A. wohl: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.2.1988 - 11 B 2505/87 - NVwZ-RR 1988, S. 11 = DÖV 1988, 843).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 8 S 2437/99

    Antragsfrist für Normenkontrolle eines Änderungsbebauungsplans; interkommunales

    Dagegen hat die Tatsache, daß die Antragstellerin im Landesentwicklungsplan als Mittelzentrum ausgewiesen ist, für das Abstimmungsgebot keine Bedeutung, weil es sich bei dieser Funktion nicht um einen eigenen - und damit abwägungsbeachtlichen - Belang der mit der entsprechenden zentralörtlichen Bedeutung ausgestatteten Gemeinde handelt, sondern um eine auf der Ebene der Raumordnung zugewiesene Aufgabe (BVerwG, Urt. vom 11.2.1993, a.a.O.; BayVGH, Beschluß vom 25.10.1999 - 26 CS 99.2222 -, BauR 2000, 365; OVG Lüneburg, Urt. vom 30.3.2000 - 1 K 2491/98 ; Büchner, NVwZ 1999, 345/348).
  • VGH Hessen, 12.07.2005 - 3 TG 1701/05
    Von einem Abwehrrecht der Antragstellerin gegen das Bauvorhaben der Beigeladenen zu 1. nach einem planerischen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 BauGB, wie es in Literatur und Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Auflage 2005, § 2 Anm. 23; BVerwG, Urteil vom 15.12.1989, BVerwGE 84, 209; BayVGH, Beschluss vom 25.10.1999, BauR 2000, 365; OVG NW, Beschluss vom 31.01.2000, DÖV 2000, 644; OVG NW, Beschluss vom 09.02.1988, DÖV 1988, 843; VG Hannover, Beschluss vom 15.09.1999, BauR 2001, 67), kann jedenfalls nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht ausgegangen werden.
  • VG Hannover, 14.05.2002 - 12 B 756/02

    Baugenehmigung; Großflächiger Einzelhandelsbetrieb ; Nahversorgermarkt;

    So wie es für diese Fallgestaltung anerkannt ist, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten des Nachbarn nicht davon abhängen, ob die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen - mit der gemäß § 31 II BauGB gebotenen Würdigung nachbarlicher Belange - erteilt wurde oder nicht, sondern nur darauf ankommt, ob die nachbarlichen Belange gewahrt sind, kann es aus dem Blickwinkel einer möglichen Verletzung des Rechts auf zwischengemeindliche Abstimmung letztlich nur entscheidend sein, ob das Vorhaben gewichtige Auswirkungen auf die Nachbargemeinde hat oder nicht (BayVGH BauR 2000, 365, 367; vgl. auch OVG Münster NVwZ-RR 1988, 11 ff. zur Umgehung des Planerfordernisses).
  • VG Neustadt, 06.04.2000 - 2 K 3571/98
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